Projekt:
Evaluation der Reform der Bundesstaatlichen Ordnung (Föderalismusreform I)
Das Projekt beschäftigt sich mit der Beobachtung (monitoring) und
Bewertung (Evaluierung) der praktischen Auswirkungen und Erfolge der soeben in
Kraft getretenen Änderungen des Grundgesetzes zur Modernisierung der
bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland (Föderalismusreform I). Es handelt
sich hierbei um die am Tiefsten greifende und umfangreichste Verfassungsreform
seit Bestehen der Bundesrepublik. Sie wurde nach langwierigen Verhandlungen
zwischen allen Beteiligten mit dem Ziel beschlossen, die
Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern zu entflechten, gegenseitige
Blockaden im Gesetzgebungsverfahren abzubauen und die Europatauglichkeit des
Grundgesetzes zu verbessern. Insgesamt sollten die Beziehungen zwischen Bund
und Ländern transparenter, effizienter und bürgernäher gestaltet werden, um
mehr Klarheit und Trennschärfe in den verschiedenen Verantwortungsbereichen der
beiden Ebenen zu schaffen. Es wird im Laufe der nächsten Jahre zu prüfen und
festzustellen sein, ob und inwieweit diese Ziele erreicht werden konnten. Dabei
sind in erster Linie Informationen und Daten über die Realisierung der Föderalismusreform
in Bund und Ländern, d.h. über die konkrete Umsetzung der Grundgesetzänderungen
zu sammeln, zu sichten und – nicht zuletzt vor dem Hintergrund internationaler
Erfahrungen mit ähnlichen Reformen in anderen Bundesstaaten oder sich dezentralisierenden
Einheitsstaaten – auszuwerten. Erst auf diese Weise kann festgestellt werden,
ob die bisherigen Reformen ausreichen oder nachgebessert bzw. ergänzt werden müssen.
Project: Monitoring and Evaluation of the Reform on German Federalism I
Since 2008 the German Institute for Federal Studies runs a project
monitoring and evaluating the implementation of the “Reform on
the Federal System I” in Germany. It is designed to gain
knowledge on the practical results of the amendments to the german
constitution with regard to federa-lism in 2006. This reform has been
the deepest and most comprehensive alteration of the german Basic
Law since the founding of the Federal Republic of Germany in 1949.
After lenghty debates between all spheres of government, the reform
aimed to disentangle the legislative competences between the Federation
and the Länder, diminish so called blockades in the legislative
process and to enhance the compatibility of the constitution with
requirements European Union. Overall, the relationships
between the Federation and Länder should become more transparent,
efficient and closer to the people, in order to distinguish clearer
between the various powers and functions of the different levels
of government. The Institute undertakes this research in order to
establish whether the given aims of the reform have been fulfilled or
whether additional amendments of the german constition are
required. This is done by collecting comprehensive data about the
implementation of the constiuttional amendments at all levels of
government.
Gestaltungsföderalismus statt Verwaltungsföderalismus
Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung der Kommission von
Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen am 22. Juni 2007 in Berlin über
die Finanzthemen vorgelegt von
Prof. Dr. Dr.h.c. Hans-Peter Schneider
als von den Vertretern der deutschen Landesparlamente benannter Sachverständiger
Zusammenfassung
1. Jede Reform der Finanzverfassung hat das fiskalische Gleichgewicht zwischen
Bund und Ländern als eigenständige Staaten zu wahren.
2. Als Leitbild der Reform sollte das Ziel verfolgt werden, mehr Gestaltungsfähigkeit,
Selbstverantwortung und Eigeninitiative auf allen staatlichen Ebenen zu schaffen.
3. Eine Neugliederung des Bundesgebietes ist theoretisch denkbar und vielleicht sogar
wünschenswert, aber ohne Änderung des Art. 29 GG praktisch nicht möglich.
4. Die beiden Fälle extremer Haushaltsnotlagen (im Sinne eines „bundesstaatlichen
Notstands“) einerseits und bloßer Haushaltskrisen konjunktureller oder struktureller
Art andererseits sind nach Verfahren, Entscheidungsgremien und Kompetenzen
strikt voneinander zu trennen.
5. Die Feststellung einer Haushaltsnotlage sollte nicht an bestimmte
Indikatoren geknüpft, sondern in Anlehnung an das Verfahren der
selbständigen Bundesaufsicht
(Art. 84 Abs. 3 und 4 GG) rein prozedural...
Zum weiterlesen bitte hier anklicken!
Finanzautonomie von föderalen Gliedstaaten und Kommunen
Ein internationaler Vergleich
Prof. Dr. Dr.h.c. Hans-Peter Schneider
Gegenstand der Studie des „Deutschen
Instituts für Föderalismusforschung e.V.“ in Hannover sind
die Finanzverfassungen von Australien, Kanada, Österreich,
Russland, der Schweiz und den USA. Dabei steht die Frage im
Mittelpunkt, wieviel eigene finanzpolitische Gestaltungsfreiheit die
jeweiligen föderalen Glieder (Einzelstaaten, Provinzen,
Länder, Kantone, föderative Subjekte) und Kommunen bei ihren
Einnahmen und Ausgaben unabhängig von den Zentralregierungen in
den genannten Bundesstaaten besitzen. Demgemäß sind zwar in
erster Linie Umfang und Grenzen der sog. Steuerautonomie dieser
Einheiten (in Bezug auf Gesetzgebungskompetenzen, Ertragshoheit und
Verwaltungszuständigkeiten) in den Blick zu nehmen, wobei aus
Gründen des Systemvergleichs zwischen einzelnen Steuerarten
unterschieden werden muss. Einbezogen wurden aber auch konditionierte
Zuwendungen („grants“) der Zentralregierungen, die den
finanzpolitischen Handlungs- und Entscheidungs-spielraum der Glieder
mindestens ebenso stark einschränken können wie unzureichende
Besteuerungsrechte. Deshalb ist die gesamte Einnahmesituation der
Glieder vor und nach solchen Transfers einschließlich ihrer
Verschuldungsmöglichkeiten im Einzelnen zu untersuchen.
Zum weiterlesen bitte hier anklicken!
Interessenten können die gesamte Studie zur Finanzautonomie bei der Bertelsmann Stiftung erhalten.
Ansprechpartner:
Thomas Fischer
Bertelsmann Stiftung
Carl-Bertelsmann-Straße 256
33311 Gütersloh
Bildungssysteme im internationalen Vergleich*
Prof. Dr. Dr.h.c. Hans-Peter Schneider
Ende vergangenen Jahres ist die „Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung
der bundesstaatlichen Ordnung“ unter anderem daran gescheitert, dass
sich Bund und Länder nicht über die Zuständigkeiten im Bereich der Bildungspolitik verständigen
konnten. Umstritten blieben vor allem die Kompetenzen für die Qualitätssicherung
im Hochschulbereich und die Bildungsplanung, genauer: für die Fortentwicklung
des Bildungswesens. Um dieser Auseinandersetzung neue Impulse zu verleihen,
erscheint es ebenso sinnvoll wie notwendig, den Blick einmal über den deutschen „Tellerrand“
hinaus auch auf andere Bundesstaaten zu richten und im Rahmen einer vergleichenden
Analyse herauszuarbeiten, wie diese mit den kontroversen Themen umgehen
und welchen Ebenen sie ihrerseits die einzelnen Kompetenzen im Bereich der Bildungspolitik
zugeordnet haben.
Zum weiterlesen bitte hier anklicken!
Interessenten können die gesamte Studie zur Bildungspolitik bei der Bertelsmann Stiftung erhalten.
Ansprechpartner:
Christof Eichert
Bertelsmann Stiftung
Carl-Bertelsmann-Straße 256
33311 Gütersloh
Spenden
Das Deutsche Institut für
Föderalismusforschung e.V. ist als gemeinnütziger Verein
organisiert, der keinerlei institutionelle Fördermittel von
öffentlichen Stellen erhält. Es ist daher für seine
Arbeit auf Drittmittel für einzelne Projekte und Spenden privater
Einzelpersonen und Institutionen angewiesen.
Jeder finanzielle Beitrag, gleich welcher Höhe, ist daher hochwillkommen um unsere Arbeitsfelder:
die Dokumentation der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes, die nationalen und internationalen Verfassungsberatungen
und die Forschung im Bereich des Föderalismus zu unterstützen
Spendenquittungen können auf Wunsch – ab 50,- Euro – gerne ausgestellt werden.
Konto Nr. 101 424 950
Nord/LB BLZ 250 500 00
Verwendungszweck: Spende „DIF e.V.“
Herzlichen Dank
Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Peter Schneider