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Impressum
Deutsches Institut für Föderalismusforschung e.V.

Geschäftsführender Direktor: Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Peter Schneider
Stellvertretender Direktor: Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz




Projekt: Evaluation der Reform der Bundesstaatlichen Ordnung (Föderalismusreform I)


Das Projekt beschäftigt sich mit der Beobachtung (monitoring) und Bewertung (Evaluierung) der praktischen Auswirkungen und Erfolge der soeben in Kraft getretenen Änderungen des Grundgesetzes zur Mo­dernisierung der bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland (Föderalismusreform I). Es handelt sich hierbei um die am Tiefsten greifende und umfangreichste Verfassungsreform seit Bestehen der Bundesrepublik. Sie wurde nach langwierigen Verhandlungen zwischen allen Beteiligten mit dem Ziel beschlossen, die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern zu entflechten, gegenseitige Blockaden im Gesetzgebungsverfahren abzubauen und die Europatauglichkeit des Grundgesetzes zu verbessern. Insgesamt sollten die Beziehungen zwischen Bund und Ländern transparenter, effizienter und bürgernäher gestaltet werden, um mehr Klarheit und Trennschärfe in den verschiedenen Verantwortungsbereichen der beiden Ebenen zu schaffen. Es wird im Laufe der nächsten Jahre zu prüfen und festzustellen sein, ob und inwieweit diese Ziele erreicht werden konnten. Dabei sind in erster Linie Informationen und Daten über die Realisierung der Föderalismusreform in Bund und Ländern, d.h. über die konkrete Umsetzung der Grundgesetzänderungen zu sammeln, zu sichten und – nicht zuletzt vor dem Hintergrund internationaler Erfahrungen mit ähnlichen Reformen in anderen Bundesstaaten oder sich de­zentra­li­sierenden Einheitsstaaten – auszuwerten. Erst auf diese Weise kann festgestellt werden, ob die bisherigen Reformen ausreichen oder nachgebessert bzw. ergänzt werden müssen.


Project: Monitoring and Evaluation of the Reform on German Federalism I


Since 2008 the German Institute for Federal Studies runs a project monitoring and evaluating the implementation of the “Reform on the Federal System I” in Germany. It is designed to gain know­ledge on the practical results of the amendments to the german constitution with regard to federa-lism in 2006. This reform has been the deepest and most comprehensive alteration of the german Ba­sic Law since the founding of the Federal Republic of Germany in 1949. After lenghty debates between all spheres of government, the reform aimed to disentangle the legislative competences between the Federation and the Länder, diminish so called blockades in the legislative process and to enhance the compatibility of the constitution with require­ments European Union. Overall, the re­lationships between the Federation and Länder should become more transparent, efficient and closer to the people, in order to distinguish clearer between the various powers and functions of the dif­ferent levels of government. The Institute undertakes this research in order to establish whether the given aims of the reform have been fulfilled or whether additional amendments of the german con­stition are required. This is done by collecting comprehensive data about the implementation of the constiuttional amendments at all levels of government.



Gestaltungsföderalismus statt Verwaltungsföderalismus

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen am 22. Juni 2007 in Berlin über die Finanzthemen vorgelegt von
Prof. Dr. Dr.h.c. Hans-Peter Schneider
als von den Vertretern der deutschen Landesparlamente benannter Sachverständiger

Zusammenfassung
1. Jede Reform der Finanzverfassung hat das fiskalische Gleichgewicht zwischen Bund und Ländern als eigenständige Staaten zu wahren.
2. Als Leitbild der Reform sollte das Ziel verfolgt werden, mehr Gestaltungsfähigkeit, Selbstverantwortung und Eigeninitiative auf allen staatlichen Ebenen zu schaffen.
3. Eine Neugliederung des Bundesgebietes ist theoretisch denkbar und vielleicht sogar wünschenswert, aber ohne Änderung des Art. 29 GG praktisch nicht möglich.
4. Die beiden Fälle extremer Haushaltsnotlagen (im Sinne eines „bundesstaatlichen Notstands“) einerseits und bloßer Haushaltskrisen konjunktureller oder struktureller Art andererseits sind nach Verfahren, Entscheidungsgremien und Kompetenzen strikt voneinander zu trennen.
5. Die Feststellung einer Haushaltsnotlage sollte nicht an bestimmte Indikatoren geknüpft, sondern in Anlehnung an das Verfahren der selbständigen Bundesaufsicht (Art. 84 Abs. 3 und 4 GG) rein prozedural...
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Finanzautonomie von föderalen Gliedstaaten und Kommunen
Ein internationaler Vergleich

Prof. Dr. Dr.h.c. Hans-Peter Schneider

Gegenstand der Studie des „Deutschen Instituts für Föderalismusforschung e.V.“ in Hannover sind die Finanzverfassungen von Australien, Kanada, Österreich, Russland, der Schweiz und den USA. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wieviel eigene finanzpolitische Gestaltungsfreiheit die jeweiligen föderalen Glieder (Einzelstaaten, Provinzen, Länder, Kantone, föderative Subjekte) und Kommunen bei ihren Einnahmen und Ausgaben unabhängig von den Zentralregierungen in den genannten Bundesstaaten besitzen. Demgemäß sind zwar in erster Linie Umfang und Grenzen der sog. Steuerautonomie dieser Einheiten (in Bezug auf Gesetzgebungskompetenzen, Ertragshoheit und Verwaltungszuständigkeiten) in den Blick zu nehmen, wobei aus Gründen des Systemvergleichs zwischen einzelnen Steuerarten unterschieden werden muss. Einbezogen wurden aber auch konditionierte Zuwendungen („grants“) der Zentralregierungen, die den finanzpolitischen Handlungs- und Entscheidungs-spielraum der Glieder mindestens ebenso stark einschränken können wie unzureichende Besteuerungsrechte. Deshalb ist die gesamte Einnahmesituation der Glieder vor und nach solchen Transfers einschließlich ihrer Verschuldungsmöglichkeiten im Einzelnen zu untersuchen.
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Interessenten können die gesamte Studie zur Finanzautonomie bei der Bertelsmann Stiftung erhalten.
Ansprechpartner:
Thomas Fischer
Bertelsmann Stiftung
Carl-Bertelsmann-Straße 256
33311 Gütersloh




Bildungssysteme im internationalen Vergleich*

Prof. Dr. Dr.h.c. Hans-Peter Schneider

Ende vergangenen Jahres ist die „Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ unter anderem daran gescheitert, dass sich Bund und Länder nicht über die Zuständigkeiten im Bereich der Bildungspolitik verständigen konnten. Umstritten blieben vor allem die Kompetenzen für die Qualitätssicherung im Hochschulbereich und die Bildungsplanung, genauer: für die Fortentwicklung des Bildungswesens. Um dieser Auseinandersetzung neue Impulse zu verleihen, erscheint es ebenso sinnvoll wie notwendig, den Blick einmal über den deutschen „Tellerrand“ hinaus auch auf andere Bundesstaaten zu richten und im Rahmen einer vergleichenden Analyse herauszuarbeiten, wie diese mit den kontroversen Themen umgehen und welchen Ebenen sie ihrerseits die einzelnen Kompetenzen im Bereich der Bildungspolitik zugeordnet haben.
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Interessenten können die gesamte Studie zur Bildungspolitik bei der Bertelsmann Stiftung erhalten.
Ansprechpartner:
Christof Eichert
Bertelsmann Stiftung
Carl-Bertelsmann-Straße 256
33311 Gütersloh





Spenden

Das Deutsche Institut für Föderalismusforschung e.V. ist als gemeinnütziger Verein organisiert, der keinerlei institutionelle Fördermittel von öffentlichen Stellen erhält. Es ist daher für seine Arbeit auf Drittmittel für einzelne Projekte und Spenden privater Einzelpersonen und Institutionen angewiesen.

Jeder finanzielle Beitrag, gleich welcher Höhe, ist daher hochwillkommen um unsere Arbeitsfelder: die Dokumentation der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes, die nationalen und internationalen Verfassungsberatungen und die Forschung im Bereich des Föderalismus zu unterstützen

Spendenquittungen können auf Wunsch – ab 50,- Euro – gerne ausgestellt werden.

Konto Nr. 101 424 950
Nord/LB BLZ 250 500 00
Verwendungszweck: Spende „DIF e.V.“

Herzlichen Dank

Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Peter Schneider