Entwicklung des Instituts
Das in Niedersachsen im Jahre 1992
gegründete Institut ist aus der "Forschungsstelle für
Zeitgeschichte des Verfassungsrechts" am
Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Hannover
hervorgegangen. Es ist als gemeinnütziger Verein
organisiert, der sich aus Drittmitteln und Spenden finanziert.
Konkreter Anlaß für die ursprüngliche Gründung war
die Vereinigung der beiden deutschen Staaten im Jahre 1990 und der Weg
zur Europäischen Union.
Diese Entwicklungen - insbesondere die europäische Einigung -
haben neue föderative Probleme und Fragestellungen zur Folge, die
von der
Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über
die Mitwirkung der Länder und Regionen in der Europäischen
Union, den Umbau
der Finanzverfassung in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa
bis zu einer Neugliederung des Bundesgebietes reichen.
Zudem gilt für viele Staaten innerhalb und außerhalb Europas
die föderative Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland als
gelungenes Beispiel
einer funktionsfähigen bundesstaatlichen Binnengliederung.
Besonders interessieren in diesem Zusammenhang ein ausreichender
Minderheitenschutz,
regionale Autonomie sowie kulturelle und politische Pluralität.
Daraus resultiert eine wachsende Nachfrage nach Information und
Beratung, die
für das Entstehen neuer Verfassungen und für
Verfassungsreformen von Bedeutung ist.
Zu all diesen für die Zukunft des Verfassungsstaates wesentlichen
Themen der Föderalismusforschung hatte es in Deutschland, anders
als
beispielsweise in der Schweiz und in Österreich, an einer
wissenschaftlichen Einrichtung gefehlt, die Einzelanalysen und
Detailforschungen durchführt,
fördert und koordiniert.
Das Institut
- erforscht Verfassungsentwicklungen, insbesondere die
Beziehungen von Bund,
Ländern und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland sowie von
föderativen Strukturen im Prozeß der europäischen
Integration und
in ausgewählten Staaten und Regionen Europas und der Welt;
- dokumentiert als Zentralstelle und Archiv Quellen zur Föderalismusforschung und zur Zeitgeschichte des Verfassungsrechts
(einschließlich der Beobachtung laufender Verfassungsreformen in Bund und Ländern);
- informiert über aktuelle Entwicklungen des Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland
(Bund, Länder und Gemeinden), in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und im weiteren Ausland;
- berät in Fragen des Föderalismus und bei
Verfassungsreformen mittels eines an praktischen Problemen orientierten
Dialogs
und schafft damit die Voraussetzungen für vielfältige
Expertentätigkeiten in vielen Teilen der Welt;
- kooperiert mit in- und ausländischen
Forschungseinrichtungen. Es beteiligt sich an
länderübergreifenden Forschungsprogrammen,
insbesondere an wissenschaftlichen Projekten der europäischen und
der transatlantischen Zusammenarbeit.
- Es ist Mitglied des "European Consortium for Regional und
Federal Studies" (ECRFS) und der „International Association
of
Centers for Federal Studies" (IACFS)
Mit dem Institut für Föderalismus
der Universität Fribourg (Schweiz), dem Zentrum für
Sozioökonomische Forschung der Akademie der
Wissenschaften in Moskau (Rußland) und dem Community Law Center
der University of the Western Cape (Südafrika), sowie dem
Institute of
Government of the University of Fort Hare (Bisho, Südafrika)
bestehen Kooperationsvereinbarungen.
Das Institut publiziert
- die Föderalismus-Studien:
Die
Reihe „Föderalismus-Studien" dient der
Veröffentlichung von Forschungsarbeiten, Tagungsergebnissen und
Monographien zu
föderativ gegliederten Verfassungsstaaten und mehrstufigen
Regierungssystemen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf
rechtsvergleichenden und interdisziplinären Untersuchungen von
bundesstaatlichen Ordnungen (Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden).
- die Föderalismus-Dokumente:
In der
Reihe „Föderalismus-Dokumente" werden historische
Quellen und aktuelle Materialien zum bundesstaatlichen Verfassungsrecht
der Gegenwart
publiziert (Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden).
- das Sammelwerk „Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung":
In dem auf 32 Bände konzipierten
Werk wird die Genese des Grundgesetzes in der Fassung vom 23. Mai 1949
nachgezeichnet.
Die nach Grundgesetzartikeln gegliederte Edition erfaßt in
chronologischer Reihenfolge alle im Verlauf der Verfassungsberatungen
1948/49 entstandenen amtlichen Materialien sowie weitere Dokumente aus
einschlägigen Archiven (Verlag Vittorio Klostermann, Frankfurt
a.M.).
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die Mitteilungshefte:
Die periodisch erscheinenden
Mitteilungshefte informieren über laufende Aktivitäten und
Veranstaltungen des Instituts. Sie enthalten Aufsätze,
die jeweils einem bestimmten Schwerpunktthema gewidmet sind, sowie
Buchbesprechungen und Literaturhinweise (jährlich, Eigenverlag).
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