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Impressum
Deutsches Institut für Föderalismusforschung e.V.

Geschäftsführender Direktor: Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Peter Schneider
Stellvertretender Direktor: Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz




Entwicklung des Instituts

Das in Niedersachsen im Jahre 1992 gegründete Institut ist aus der "Forschungsstelle für Zeitgeschichte des Verfassungsrechts" am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Hannover hervorgegangen. Es ist als gemeinnütziger Verein organisiert, der sich aus Drittmitteln und Spenden finanziert. Konkreter Anlaß für die ursprüngliche Gründung war die Vereinigung der beiden deutschen Staaten im Jahre 1990 und der Weg zur Europäischen Union. Diese Entwicklungen - insbesondere die europäische Einigung - haben neue föderative Probleme und Fragestellungen zur Folge, die von der Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über die Mitwirkung der Länder und Regionen in der Europäischen Union, den Umbau der Finanzverfassung in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa bis zu einer Neugliederung des Bundesgebietes reichen. Zudem gilt für viele Staaten innerhalb und außerhalb Europas die föderative Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland als gelungenes Beispiel einer funktionsfähigen bundesstaatlichen Binnengliederung. Besonders interessieren in diesem Zusammenhang ein ausreichender Minderheitenschutz, regionale Autonomie sowie kulturelle und politische Pluralität. Daraus resultiert eine wachsende Nachfrage nach Information und Beratung, die für das Entstehen neuer Verfassungen und für Verfassungsreformen von Bedeutung ist. Zu all diesen für die Zukunft des Verfassungsstaates wesentlichen Themen der Föderalismusforschung hatte es in Deutschland, anders als beispielsweise in der Schweiz und in Österreich, an einer wissenschaftlichen Einrichtung gefehlt, die Einzelanalysen und Detailforschungen durchführt, fördert und koordiniert.

Das Institut

  • erforscht Verfassungsentwicklungen, insbesondere die Beziehungen von Bund, Ländern und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland sowie von föderativen Strukturen im Prozeß der europäischen Integration und in ausgewählten Staaten und Regionen Europas und der Welt;
  • dokumentiert als Zentralstelle und Archiv Quellen zur Föderalismusforschung und zur Zeitgeschichte des Verfassungsrechts (einschließlich der Beobachtung laufender Verfassungsreformen in Bund und Ländern);
  • informiert über aktuelle Entwicklungen des Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland (Bund, Länder und Gemeinden), in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und im weiteren Ausland;
  • berät in Fragen des Föderalismus und bei Verfassungsreformen mittels eines an praktischen Problemen orientierten Dialogs und schafft damit die Voraussetzungen für vielfältige Expertentätigkeiten in vielen Teilen der Welt;
  • kooperiert mit in- und ausländischen Forschungseinrichtungen. Es beteiligt sich an länderübergreifenden Forschungsprogrammen, insbesondere an wissenschaftlichen Projekten der europäischen und der transatlantischen Zusammenarbeit.
  • Es ist Mitglied des "European Consortium for Regional und Federal Studies" (ECRFS) und der „International Association of Centers for Federal Studies" (IACFS)

Mit dem Institut für Föderalismus der Universität Fribourg (Schweiz), dem Zentrum für Sozioökonomische Forschung der Akademie der Wissenschaften in Moskau (Rußland) und dem Community Law Center der University of the Western Cape (Südafrika), sowie dem Institute of Government of the University of Fort Hare (Bisho, Südafrika) bestehen Kooperationsvereinbarungen.


Das Institut publiziert
  • die Föderalismus-Studien:

    Die Reihe „Föderalismus-Studien" dient der Veröffentlichung von Forschungsarbeiten, Tagungsergebnissen und Monographien zu föderativ gegliederten Verfassungsstaaten und mehrstufigen Regierungssystemen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf rechtsvergleichenden und interdisziplinären Untersuchungen von bundesstaatlichen Ordnungen (Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden).

  • die Föderalismus-Dokumente:

    In der Reihe „Föderalismus-Dokumente" werden historische Quellen und aktuelle Materialien zum bundesstaatlichen Verfassungsrecht der Gegenwart publiziert (Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden).

  • das Sammelwerk „Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung":

    In dem auf 32 Bände konzipierten Werk wird die Genese des Grundgesetzes in der Fassung vom 23. Mai 1949 nachgezeichnet. Die nach Grundgesetzartikeln gegliederte Edition erfaßt in chronologischer Reihenfolge alle im Verlauf der Verfassungsberatungen 1948/49 entstandenen amtlichen Materialien sowie weitere Dokumente aus einschlägigen Archiven (Verlag Vittorio Klostermann, Frankfurt a.M.).

  • die Mitteilungshefte:

    Die periodisch erscheinenden Mitteilungshefte informieren über laufende Aktivitäten und Veranstaltungen des Instituts. Sie enthalten Aufsätze, die jeweils einem bestimmten Schwerpunktthema gewidmet sind, sowie Buchbesprechungen und Literaturhinweise (jährlich, Eigenverlag).

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