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Impressum
Deutsches Institut für Föderalismusforschung e.V.

Geschäftsführender Direktor: Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Peter Schneider
Stellvertretender Direktor: Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz



Laufende Projekte des Instituts

  1. Evaluation der Reform der Bundesstaatlichen Ordnung (Föderalismusreform I)

    Das Projekt beschäftigt sich mit der Beobachtung (monitoring) und Bewertung (Evaluierung) der praktischen Auswirkungen und Erfolge der soeben in Kraft getretenen Änderungen des Grundgesetzes zur Mo­dernisierung der bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland (Föderalismusreform I). Es handelt sich hierbei um die am Tiefsten greifende und umfangreichste Verfassungsreform seit Bestehen der Bundesrepublik. Sie wurde nach langwierigen Verhandlungen zwischen allen Beteiligten mit dem Ziel beschlossen, die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern zu entflechten, gegenseitige Blockaden im Gesetzgebungsverfahren abzubauen und die Europatauglichkeit des Grundgesetzes zu verbessern. Insgesamt sollten die Beziehungen zwischen Bund und Ländern transparenter, effizienter und bürgernäher gestaltet werden, um mehr Klarheit und Trennschärfe in den verschiedenen Verantwortungsbereichen der beiden Ebenen zu schaffen. Es wird im Laufe der nächsten Jahre zu prüfen und festzustellen sein, ob und inwieweit diese Ziele erreicht werden konnten. Dabei sind in erster Linie Informationen und Daten über die Realisierung der Föderalismusreform in Bund und Ländern, d.h. über die konkrete Umsetzung der Grundgesetzänderungen zu sammeln, zu sichten und – nicht zuletzt vor dem Hintergrund internationaler Erfahrungen mit ähnlichen Reformen in anderen Bundesstaaten oder sich de­zentra­li­sierenden Einheitsstaaten – auszuwerten. Erst auf diese Weise kann festgestellt werden, ob die bisherigen Reformen ausreichen oder nachgebessert bzw. ergänzt werden müssen.


  2. Dokumentation zur Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes. Im Forschungsschwerpunkt "Zeitgeschichte des Verfassungsrechts" wird das 32-bändige Werk "Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung" erstellt. Der besondere Reiz der Dokumentation liegt in der Herausgabe von bisher nur schwer zugänglichem, zum großen Teil noch unveröffentlichtem Quellenmaterial, vor allem aber in dessen sachlicher und thematischer Zuordnung zu den einzelnen Artikeln des Grundgesetzes in der Fassung seines Inkrafttretens am 23. Mai 1949. Die Edition erfaßt in chronologischer Reihenfolge alle im Verlauf der Verfassungsberatungen 1948/49 entstandenen amtlichen Materialien, also Protokolle, Drucksachen etc. des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee und des Parlamentarischen Rates, sowie weitere einschlägige Dokumente aus deutschen Archiven. Auf diese Weise wird die Verwertung des Materials bei der Lösung konkreter verfassungsrechtlicher Probleme erleichtert, der rasche Zugriff auf bestimmte Detailfragen überhaupt erst ermöglicht. Ziel der Dokumentation ist es, die Transparenz der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes zu erhöhen und damit letztlich die historische Betrachtungsweise im Verfassungsrecht insgesamt zu verstärken.
    Ansprechpartnerin: Dr. Jutta Kramer

    Reihentitel:
    Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung. Herausgegeben von Hans-Peter Schneider. Frankfurt a.M. (Verlag Vittorio Klostermann, ISBN 3-465-02700-0).

Stand: 17. April 2009